Coburger Fernsehen blickt in die Zukunft
Analogabschaltung im Kabel
Der neue Artikel des Bayerisches Mediengesetzes besagt, dass die analogen Rundfunk- und Fernsehprogramme im Kabel abgeschaltet werden müssen. Das gilt auch in Coburg und wird am 28.11.2018 umgesetzt.
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