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OBO TV

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Das Fernsehen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken e.V., kurz OBO. Von Behinderten für Behinderte und Nichtbehinderte. Ausgabe 1/2011.

Veröffentlicht am 12.04.2011 · 2250 mal angesehen

Kommentare

  1. Hallo liebes OBO-TV-Team, wieder eine tolle Sendung geworden, ganz besonders der Beitrag über die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Freu mich schon auf Eure nächste Sendung. Gabi, hast mal wieder was Leckeres gezaubert. Ein schönes Osterfest Euch allen wünscht Marina

    Marina Fischer Do, 21. Apr 2011 · 17:59
  2. liebes TV Team,auch von mir ein großes Lob für den sehr interessanter Beitrag über die Benutzung von(öffentlichen)Verkehrsmitteln. Auf diesem Wege viele Grüße an Hardy "Hartmut" von Jutta aus Karlsruhe (geb. in Langenzenn).
    P.S.Sobald es heimische Erdbeeren gibt, werde ich auch das leckere Erdbeershake ausprobieren.Danke fürs Rezept!

    Jutta Assel Di, 12. Apr 2011 · 21:37
  3. Also, wenn das keine professionelle Sendung war, weiß ich auch nicht, was professionell sein soll!!! Alle Achtung und mein vollstes Lob. Mact weiter so!!!

    Helmut Perschon Di, 12. Apr 2011 · 15:58
  4. Streckenverzeichnis, Verkehrsmittel und Verkehrsverbünde [Bearbeiten]

    Der Behinderte erhält zu seinem Schwerbehindertenausweis ein Streckenverzeichnis mit Eisenbahnstrecken im Umkreis von 50 km um seinen Wohn- oder ständigen Aufenthaltsort. Auf diesen Strecken darf er alle Nahverkehrszüge (RB, RE, IRE und D-Zug) unentgeltlich und ohne Zuschlag benutzen. Ab 1. September 2011 ist die kostenfreie Nutzung aller Regionalzüge in der BRD kostenfrei möglich. Das Streckenverzeichnis ist dann abgeschafft.[1]
    Außerdem gestattet der Schwerbehindertenausweis mit Freifahrtberechtigung im Bundesgebiet die kostenfreie Nutzung von:
    S-Bahnen
    Linienbussen
    Schul-, Berufs-, Markt- und Theaterbussen
    Straßenbahnen
    Untergrund-, Hoch- und Schwebebahnen
    Übersetzfähren
    nichtbundeseigenen Nahverkehrszügen (NE-Bahnen)
    Sammeltaxis, wenn die Beförderungsbedingungen einen Ausstieg außerhalb der Haltestellen nicht gestatten oder dies erst außerhalb einer Ortschaft gestattet ist (in dem Fall Freifahrt nur bis zur letzten Ortshaltestelle).
    Nahverkehrszügen innerhalb von Verkehrsverbünden, sofern in diesen Zügen der Verbundtarif gilt
    Nahverkehrszügen zwischen Verkehrsverbünden, sofern diese Züge mit einem Übergangstarif zwischen den Verbünden nutzbar sind

    Ede Mi, 31. Aug 2011 · 00:24
  5. das kochen mit gabi schau ich gerne hier
    bei obo tv gibt es noch mehr von kochen mit gabi macht doch mal eine nur kochsendung
    mit gabi

    DAGMAR GOECKEL Sa, 05. Nov 2011 · 22:29